RWE ruft Bundesverfassungsgericht an
Viel zu wenig Zertifikate: RWE sieht sich beim Emissionshandel ungerecht behandelt und war deshalb vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Die Leipziger Richter hatten die Einwände des Energieriesen aber abgelehnt. Nun soll das höchste deutsche Rechtsorgan RWE beispringen. Zudem will der Konzern 190 Millionen von den hessischen Steuerzahlern.
Von Nick Reimer
Jetzt bemüht RWE für sein neues Braunkohlekraftwerk Niederaußem das Grundgesetz. "Bei uns liegt eine Verfassungsbeschwerde der RWE Power AG vor", erklärt gegenüber klimaretter.info Johannes Gerberding, Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Der Kraftwerkstochter des RWE-Konzerns gehe es mit dieser Beschwerde darum, "die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts anzugreifen".

Schöne neue Kohle-Zukunft: Noch immer versuchen besonders RWE und Vattenfall den Brennstoff Braunkohle – hier in Form von Briketts – als billig, flexibel und zukunftstauglich zu verkaufen. Ein klarer Fall für den Klima-Lügendetektor. (Foto: Reimer)
Es geht um die zweite Verpflichtungsperiode des europäischen Emissionshandelssystems ETS. Mit einer Musterklage waren verschiedene Energiekonzerne – darunter RWE – 2010 vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen, um mehr kostenlose Emissionsberechtigungen für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 zu erstreiten. Ihre Einwände richteten sich vor allem gegen die Kürzung der Zuteilungsansprüche (§ 4 Abs. 3 ZuG 2012). Diese Ansprüche waren nämlich auf Industrieanlagen beschränkt, weshalb sich die Energiekonzerne gegenüber der Industrie benachteiligt sahen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte aber die besondere Behandlung der Energiewirtschaft im Herbst 2012 für gerechtfertigt gehalten (Aktenzeichen: BVerwG 7 C 10.09). Denn anders als Energieversorger könnten Industrieunternehmen die Kosten für den Kauf von Emissionsberechtigungen nicht in ihr Produkt einpreisen, argumentierten die Leipziger Richter. Sie seien der Konkurrenz auf dem Weltmarkt ausgesetzt – was für Stromproduzenten nicht gilt.
100 Prozent – seit Beginn der dritten Handelsperiode am 1. Januar 2013 müssen Energiekonzerne wie RWE für ihre Kraftwerke genauso viele Zertifikate ersteigern, wie sie Treibhausgase produzieren. In der zweiten Verpflichtungsperiode waren es noch zehn Prozent. Den Rest bekamen RWE und Co. kostenlos – und preisten die Zertifikate dennoch in den Strompreis ein. Zu gut Deutsch: Die Bürger bezahlten als Stromkunden RWE für etwas, dass der Konzern zuvor vom Staat – also von den Bürgern als Steuerzahler – geschenkt bekommen hatte. Eine WWF-Studie kam 2011 zu dem Schluss: Die großzügige Verteilung von Emissions-Zertifikaten hat Eon, RWE, Vattenfall, EnBW und Evonik insgesamt 38 Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen gespült.
Die Politik hatte weite Teile der Industrie von dieser 100-Prozent-Pflicht befreit. Für die Branchen der Zementwirtschaft, der chemischen Industrie oder der Grundstoffindustrie erhöhen sich die Pflichten in dieser Handelsperiode bis 2020 schrittweise. Bedeutet: Die Betriebe dieser Sparten bekommen anfangs noch 70, manchmal sogar 80 Prozent der Zertifikate kostenlos, erst am Ende der Handelsperiode müssen sie alles kaufen.
RWE will mindestens 190 Millionen Euro – vorerst
RWE war für eine offizielle Stellungnahme am Wochenende nicht zu erreichen. Fachleute erklärten jedoch, dass der Konzern das Verfahren zumindest insoweit beanstanden will, dass ein Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich wird. Beim Bundesverfassungsgericht wird nun geprüft, ob es sich um eine Kammersache handelt oder ob sich beispielsweise ein Senat mit der Beschwerde von RWE befassen muss. Davon ist abhängig, ob noch in diesem Jahr eine Entscheidung fällt.
In einem anderen Verfahren ist RWE dagegen deutlich weiter. Das Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte vergangene Woche entschieden, die im März 2011 vom Landesumweltministerium angeordnete Stilllegung der Reaktorblöcke Biblis A und B sei rechtswidrig gewesen. Am 18. März 2011 hatte die Landesregierung in Wiesbaden eine auf drei Monate befristete Stilllegung von Biblis A und B angeordnet. Das dreimonatige Atom-Moratorium hatte damals acht Atomkraftwerke vom Netz geholt.

Geht das hier gerecht zu? RWE-Braunkohlekraftwerk Niederaußem. (Foto: Bürgerinitiative gegen BoA-Erweiterung)
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