Datteln-Urteil öffentlich: DUH fordert Baustopp
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert von Eon und dem nordrheinwestfälischen Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) erneut den sofortigen Baustopp am Kohlekraftwerk Datteln. Nachdem des Oberverwaltungsgericht Münster die Bebauungspläne schon Anfang September für ungültig erklärt hatte, hat es jetzt die Urteilsbegründung veröffentlicht. Laut NRW-Umweltministerium müsse die Begründung jetzt erstmal geprüft werden, bevor ein Baustopp verhängt werden könne.
Für die DUH ist jedoch spätestens seit der Veröffentlichung der Urteilsgründe zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans der Stadt Datteln nicht mehr an einen Weiterbau des größten Kohlekraftwerks Europas zu denken. Die Richter hatten den Bebauungsplan aus neun schwerwiegenden Gründen für rechtswidrig erklärt.
"Jeder einzelne, der vom Gericht gerügten Punkte, hätte ausgereicht, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären. Eine derartige Anhäufung von gravierenden Fehlern in einem Milliardenprojekt ist einzigartig. Planungsrechtlich ist das Urteil für die Stadt Datteln und E.ON absolut vernichtend", sagte der Vertreter der Privatkläger, Rechtsanwalt Philipp Heinz vor Journalisten in Düsseldorf.
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), die die Klagen gegen das Kohlekraftwerk vor allem wegen der Klimaschädlichkeit des Vorhabens unterstützt, forderte die sofortige Einstellung aller Bauarbeiten am Standort Datteln. "Mit dem Urteil des OVG ist eine der entscheidenden Genehmigungsvoraussetzungen für das Kohlekraftwerk entfallen. Die Arbeiten an dem Schwarzbau müssen sofort gestoppt werden", verlangte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.
Als Folge der neuen, am vergangenen Freitag erhobenen Klagen gegen die letzten Teilgenehmigungen haben die Kraftwerks-Gegner bereits einen teilweisen Baustopp erreicht. Rechtsanwalt Heinz: "Da die Genehmigungsbehörde für diese neuen Teilgenehmigungen bislang keinen Sofortvollzug angeordnet hat, dürfen die darin aufgeführten Arbeiten so lange nicht fortgeführt werden, wie es nicht gelungen ist, deren Rechtswidrigkeit zu beheben. Dass dies jemals geschehen kann, halten wir für nahezu ausgeschlossen."
Wegweisend ist das Urteil des OVG Münster nach Überzeugung der DUH auch, weil es das Kraftwerksprojekt ausdrücklich auch unter Hinweis auf die im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) niedergelegten Ziele zum Einsatz "einheimischer und regenerativer Energieträger" und die dort ebenfalls angestrebte "Reduktion von Treibhausgasen" zurückweist. Weil jedoch Eon die Annahme, über das am Standort Datteln derzeit betriebene Kohlekraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 300 Megawatt hinaus werde es mit der Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks mit einer Leistung von ungefähr 1.055 Megawatt zu weiteren Kraftwerksabschaltungen kommen, zu einem "Missverständnis" erklärt habe, sei "nicht ansatzweise sichergestellt, dass das Kraftwerk (...) insgesamt zu einer Reduzierung beiträgt." Baake meint: "Wer in Deutschland heute noch Kohlekraftwerke baut, stellt die Gesellschaft in wenigen Jahren vor die Alternative, die international verabredeten Klimaziele aufzugeben oder investiertes Kapital zu vernichten." Die größten Industrienationen (G8) hätten gerade erst anlässlich ihres Gipfeltreffens im italienischen l'Aquila verabredet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 Prozent zu reduzieren.
Die vollständige Urteilsbegründung mit dem Aktenzeichen 10 D 121/07.NE von der Rechtsprechungsdatenbank NRW
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