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Wenn die Ausnahme zur Regel wird

thumb_merkelbilanz_logo.pngAn einem heißen Sommertag des Jahres 2007 debattierte die Regierung Merkel auf einer Klausur im brandenburgischen Städtchen Meseberg ein „Integriertes Klima- und Energie-Paket“. Zwei Jahre danach ist der 30-Punkte-Plan von damals abgearbeitet. Oder doch nicht? Bis zur Bundestagswahl zieht wir-klimaretter.de Bilanz.
Teil 2: Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV)

VON HENNER WEITHÖNER

Eigentlich klang alles sehr ambitioniert, als Mitte März diesen Jahres die Bundesregierung die Novellierung der Energieeinsparverordnung beschloss. Diese „EnEV 2009“ wird zum 1. Oktober in Kraft treten. Und anders als das Wärmegesetz (siehe Teil 1 dieser Serie), greift sie bei der Modernisierung von Altbauten. In der Theorie zumindest. Denn zahlreiche Ausnahmeregeln sorgen doch wieder dafür, dass viele Energieschleudern trotz verschärfter Normen nicht effizienter werden müssen.

Was wurde aus Meseberg?
Merkels Klimabilanz

Lang, lang war im Sommer 2007 die Liste
der Klimaschutzmaßnahmen der schwarz-roten
Bundesregierung.
Zwei Jahre später fragt wir-klimaretter.de:
Was ist eigentlich daraus geworden?

  1. Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
  2. Mehr Strom aus erneuerbaren Energien
  3. Förderung der CCS-Technologie
  4. Intelligente Stromzähler
  5. Bessere Filter für (Kohle-)Kraftwerke
  6. Energiesparen in der Industrie
  7. Förderprogramme für Energieeffizienz
  8. Mehr Energieeffiziente Produkte
  9. Biogas-Einspeisung ins Erdgasnetz
10. Schärfere Energieeinsparverordnung
11. Energiespar-Förderung durchs Mietrecht
12. CO2-Gebäudesanierungsprogramm
13. Sanierung von Schulen, Kitas etc.
14. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
15. Sanierung von bundeseigenen Gebäuden
16. CO2-Strategie für Pkw
17. Förderung von Agro-Kraftstoffen
18. CO2-Orientierung bei der Kfz-Steuer
19. Verbrauchskennzeichnung für Pkw
20. CO2-Orientierung bei Dienstwagensteuer
21. Bessere Lenkungswirkung der Lkw-Maut
22. Klimaschutz im Flugverkehr
23. Klimaschutz im Schiffsverkehr
24. Extrem schädliche, flourierte Klimagase
25. Der Staat als klimaschonender Einkäufer
26. Energieforschung und Innovation
27. Förderung der Elektromobilität
28. Internationale Klimaschutzprojekte
29. Klimapolitik in Botschaften/Konsulaten
30. Transatlantische Technologie-Initiative

Die EnEV ist mittlerweile ein Klassiker des deutschen Baurechts. Ihr Vorgänger, die Wärmeschutzverordnung, existierte bereits seit 1977, in den Jahren 2002, 2004 und 2007 wurde die EnEV dann mehrfach verschärft. Die neue Fassung in diesem Jahr erhöht die Standards für den Energieverbrauch von Gebäuden gegenüber der vorherigen Fassung um 30 Prozent. (detaillierte Infos: hier)

Die Wärmedämmung von Neubauten muss im Schnitt 15 Prozent mehr leisten. Bei Altbauten bestehen Nachrüstpflichten: Unter anderem müssen begehbare Geschossdecken bis Ende 2011 gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist. In einem weiteren Schritt sollen ab 2012 die energetischen Anforderungen an Neubauten nochmals um bis zu 30 Prozent verschärft werden. So soll etwa der Betrieb der besonders stromfressenden Nachtspeicherheizungen stufenweise untersagt werden.

Dabei ist der Ansatz der EnEV genau richtig: Etwa 40 Prozent des deutschen Energieverbrauchs geht auf das Konto von Gebäuden. Die meisten von ihnen sind vor 1977 gebaut, und ältere Häuser verbrauchen bis zu fünf Mal mehr Energie als ein modernes Niedrigenergiehaus – vor allem wegen des schlechten Wärmeschutzes bei Fenstern, Dächern oder Fassaden. „Bis zu 70 Prozent der teuer eingekauften Energie werfen die Hausbesitzer buchstäblich wieder zum Fenster raus“, sagt Matthias Kabus von der Energieagentur NRW. Etwa 3.600 Euro Heizkosten hat ein durchschnittlicher Hausbesitzer nach Angaben der Deutschen Energieagentur (dena) im vergangenen Jahr ausgegeben - durch eine energetische Sanierung ließe sich die Summe schätzungsweise halbieren. Ein „Geldsparprogramm“ hat Umweltminister Sigmar Gabriel deshalb die neue EnEV einmal genannt. Nach Angaben des Umweltbundesamtes sollte die neue EnEV den deutschen CO2-Ausstoß um 31 Millionen Tonnen pro Jahr senken.

„Die meisten Energieschleudern gehen uns durch die Lappen“

Doch beim Thema Dach zeigt die EnEV große Löcher: Laut Gesetz müssen Häuslebesitzer die oberste Geschossdecke (also den Fußboden eines Dachbodens), bis Ende 2011 mit Dämmung einpacken. Das gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser aber nur, wenn seit 1. Februar 2002 der Eigentümer gewechselt hat. Und für Mehrfamilienhäuser mit einem ungedämmten Dachboden gilt das Gesetz überhaupt nicht. „Zumindest bei der Dachsanierung gehen uns so die meisten Energieschleudern durch die Lappen“, lautet dann auch das Fazit von Kabus.

Ein großes Problem ist außerdem die mangelnde Überprüfung der Vorschriften. Bei Altbausanierungen wird oft nur die Fassade gepinselt, statt teure Dämmplatten aufzuschrauben – „Vollzugsdefizit“ heißt das im Amtsdeutsch. Die Schornsteinfeger sind neuerdings damit beauftragt, Verstöße gegen die EnEV aufzuspüren. Bis zu 50.000 Euro Geldbuße können die Behörden bei Missachtung verhängen – doch in der Praxis wird davon bisher eher selten Gebrauch gemacht.

dena_waermebild2.jpgWärmebildkameras helfen dabei, jene Stellen ausfindig zu machen, an denen besonders viel Energie entweicht: Bei diesem Haus sind es vor allem die Fenster, und die Balkonunterseite wirkt als sogenannten "Wärmebrücke", über die Raumwärme nach außen fließ. (Foto: zukunft-haus.inf) 

Mit Strom zu heizen, ist nach Überzeugung aller Experten eine sehr ineffiziente und damit klimaschädliche Art der Wärmeerzeugung. Doch in weit mehr als einer Million Haushalten bundesweit stehen noch heute Nachtspeicherheizungen – erste Entwürfe der verschärften EnEV hätten sie gern generell verboten. Doch einmal mehr konnten sich hier die Stromriesen Eon, RWE und Co. durchsetzen, die nur allzu gerne auch in Zukunft ihren Strom für diese antiquierte Technik verkaufen wollen. Das Resultat ihrer intensiven Lobby-Arbeit: Nachtspeicherheizungen müssen nur ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind und in Gebäuden stehen, die mindestens sechs Wohnungen haben. Da beide Kriterien nur selten erfüllt werden, heißt das für die großen Stromkonzerne: weitere Gewinne auf Kosten der Umwelt.

Der Energieausweis – ein zahnloser Tiger

Schon mit der 2007er EnEV wurde der sogenannte Gebäude-Energie-Pass verpflichtend. Er soll Mietinteressenten Auskunft darüber geben, mit wie hohen Energiekosten sie bei einer Wohnung rechnen müssen. Ähnlich wie beim Auto sollte damit eine typische Stammtischfrage lauten: „Und was verbraucht Deine Bude auf 100 Quadratmeter?“. Zahlreiche Energieberater bezeichnen den Energieausweis jedoch als „zahnlosen Tiger“, weil er die bekannten Mängel und Versäumnisse beim Bau und der Sanierung nicht abstelle. Ihr Argument: Die Verordnung enthalte weder Instrumente zur Überprüfung der Vorschriften noch müsse sich irgendjemand an die im Energieausweis ausgesprochenen Sanierungsempfehlungen halten. „Und wer für die gemessenen Zahlen und getroffenen Aussagen im Ausweis haftet, ist auch noch völlig ungeklärt“, warnt der fränkische Energieberater Frank Hartmann. „Die ‚Experten’, die diesen im Durchschnitt für bloße 100 Euro ausstellen, wohl kaum.“

dena_infografikverbrauchsausweisjpg.jpg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die EnEV lässt nämlich die Wahl zu zwischen einem teuren Energiepass, der wirklich den Zustand der Wohnung einschätzt, und einer Billigvariante, die sich nur auf den Verbrauch der Vormieter bezieht. Nach längerem Streit zwischen Befürwortern beider Varianten hat sich das federführende Bundesbauministerium für dieses scheinbar salomonische Nebeneinander entschieden – in der Praxis aber gibt kaum ein Hauseigentümer Geld für den höherwertigen Energiepass aus. (Tipps zum Energiepass: hier oder hier)

Und es kommt noch schlimmer. Eine aktuelle Studie belegt, dass bei der Mehrzahl der bislang ausgestellten Ausweise die Zahlen sogar falsch sind. Sachverständige der Verbraucherzentralen hatten rund 5.000 Energieausweise überprüft und bei mehr als 60 Prozent Rechenfehler entdeckt. Bei zwei Dritteln stellten die Prüfer falsche Voraussetzungen für die Berechnungen fest, die das Ergebnis verzerrten. Mehr als die Hälfte aller Berechnungen wurden zudem nicht korrekt umgesetzt.

Kein Wunder also, dass sich der Energiepass noch kaum etabliert hat. Der Berliner Mieterverein überprüfte die Akzeptanz mittels einer Testwohnungssuche. „Das Ergebnis war niederschmetternd“, so das Fazit. In 38 Prozent der Fälle war der Energieausweis beim Vermieter bzw. Makler gänzlich unbekannt oder nicht vorhanden. In 34 Prozent wurde er erst auf Nachfrage als „vorhanden“ oder „in Arbeit“ bezeichnet. Besonders besorgniserregend: „Wohnungsbaugesellschaften ließen in 15 Prozent der Fälle Wohnungssuchende, die nach dem Energieausweis fragten, gleich abblitzen – nach dem Motto: Der macht bestimmt Ärger, wenn er so nachfragt.“ Nach Einschätzung des Mietervereins hat der Energieausweis bislang nicht zu der angestrebten Transparenz auf dem Wohnungsmarkt geführt. Das ursprüngliche Ziel, dass Vermieter mit 1a-Pass einen besseren Stand bei Wohnungssuchenden haben und sich damit eher um energetische Sanierungen kümmern, ist also eher illusorisch.

Fazit: Die löchrigen EnEV-Vorschriften sind kein verbindlicher Sanierungsfahrplan für den riesigen Bestand an energieverschwendenden Altbauten. Ohne steuerliche oder andere Anreize werden sie nicht zu den angestrebten CO2-Reduktionen führen. Der Energieausweis erweist sich in der Praxis als ein „zahnloser Tiger“. Die Immobilienlobby und die großen Energieversorger, die von den Gas und Öl schluckenden Häusern profitieren, können aufatmen – das Klima nicht.

Einen ausführlichen Ratgeber für energieeffizientes Bauen gibt es beispielsweise bei der dena.
 

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Lesen Sie in der nächsten Woche:
Teil 3: Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Bisher erschienen:
Teil 1: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - Der schlafende Riese darf weiter schlafen
Teil 2: Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV)- Wenn die Ausnahme zur Regel wird

 


 

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