CCS-Gesetz im Bundestag

BUND-Aktivisten eröffneten mit Steinmeier- und Merkel-Masken verkleidet vor dem Reichstag eine Protest-"Kohlehandlung"
Der Bundestag wird am heutigen Mittwoch in erster
Lesung der Entwurf für das umstrittene CCS-Gesetz diskutieren.
Das „Gesetz über den Transport und die dauerhafte Speicherung
von Kohlendioxid“ setzt eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und Rates in deutsches Recht um und soll nach dem Willen der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Durch CCS-Technologie soll Kohle „sauber“
werden. Dafür wird das bei der Verbrennung entstehende
Kohlendioxid abgeschieden und kurzerhand unter die Erde gebracht. Die Rechtsgrundlage für
Abscheidung und unterirdische Verpressung klimaschädlichen
Kohlendioxids (Carbon Capture and Storage) soll Energiekonzernen
Planungssicherheit für Milliardenhohe Investitionen in
Pilotprojekte geben.
Ob die Technologie großindustriell jedoch überhaupt einsetzbar sein wird, ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar. Ebenso wie zahlreiche andere Faktoren in Hinblick auf geeignete und sichere Speicher. Weshalb Umweltorganisationen den Gesetzesentwurf auch für mangelhaft halten und der Bundesregierung vorwerfen, Risiken der Kohlendioxid-Abscheidung zu ignorieren.
BUND: "Diese Technologie ist eine teuere Sackgasse"
Nach EU-Vorstellung zu CCS sollen
Kohlekraftwerke künftig etwa nur dann genehmigt werden, wenn die
Nachrüstung auf CCS-Technologie möglich ist. Der CCS-Gesetz
der Bundesregierung verlangt jedoch lediglich, dass eine Fläche
auf dem Kraftwerksgelände bereitgestellt wird. Kann die
„wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ einer Nachrüstung belegt
werden – und das dürfte aufgrund der immensen Kosten nicht
besonders schwer sein – können Konzerne ganz aus der Pflicht
genommen werden.
Größter Kritikpunkt sind
jedoch die laschen Bestimmungen zur Endlagerung und zur Haftung. Ob
und wie gewährleistet werden kann, dass mögliche Endlager für
verpresstes Kohlendioxid tatsächlich „dicht halten“ ist
höchst umstritten. Bereits 30 Jahre nach Schließung eines
Endlagers kann die Verantwortung nach dem Gesetzesentwurf der
Bundesregierung jedoch in die öffenltiche Hand übergehen. Zu
wenig, kritisieren Umweltverbände: Sie fordern einen Zeitraum von mindestens 100 Jahren und einen von
Kohlekraftwerksbetreibern finanzierten Haftungsfonds.
„Das CCS-Gesetz dient dazu, dem schmutzigen Brennstoff Kohle einen grünen Anstrich zu geben“, sagt BUND-Energieexperte Thorben Becker. Das Gesetz nütze allein den Energiekonzernen, die wie bisher Strom in großen Kohlekraftwerken produzieren wollen. Zudem habe das Gesetz Negativauswirkungen auf den Ausbau erneuerbarer Energien und behindere durch die „Belegung“ möglicher unterirdischer Endlagerstätten etwa den Bau von Geothermiekraftwerken und Druckluftspeichern. „Diese Technologie ist eine teure Sackgasse, deren Risiken die Bundesländer und die Steuerzahler tragen sollen“, so Becker.
FOTO: BUND
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