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Ein Klimaschutzgesetz für Deutschland

In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland zwar zahlreiche für den Klimaschutz wichtige Gesetze verabschiedet. Die Bundesregierung hat sich zudem in einem Klimaschutzpaket zur Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 bis zum Jahr 2020 verpflichtet. Gesetzlich verankert ist das jedoch nicht. 

Schon jetzt zeigt sich laut WWF, dass die Ziele der Bundesregierung nach bisherigem Kurs kaum zu erreichen sind. Angesichts jüngster wissenschaftlicher Erkenntnisse dulde „das Thema jedoch keine Schwankungen“, so WWF-Geschäftsführer Eberhard Brandes. Die Umweltorganisation fordert deshalb mehr Verbindlichkeit für die deutsche Klimapolitik. 

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40 Prozent weniger CO2-Ausstoß bis 2020: Absichtserklärungen wie diese können "über Nacht kassiert" werden, kritisiert der WWF 

Abhilfe schaffen soll ein Klimaschutzgesetz nach britischem Vorbild: Im November 2008 beschloss das Parlament den „Climate Change Act“ und schrieb damit eine Verpflichtung zur Senkung des Treibhausgasausstoßes um 80 Prozent bis 2050 fest. Außerdem wurde eine hoch besetze Klima-Kommission eingerichtet. Einen solchen Expertenrat fordert auch der WWF: Er soll die Bundesregierung beraten und die Fortschritte im Klimaschutz überwachen. Herz des Gesetzes ist jedoch die gesetzlich verankerte Verpflichtung zur Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 bis zum Jahr 2020 und 80 bis 95 Prozent bis zum Jahr 2050. 

Der WWF hat am Montag ein juristisches Gutachten des Berliner Ecologic Instituts zu einem Klimaschutzgesetz vorgelegt: Das ist demnach nicht nur möglich und konform nach EU-Recht, sondern auch „politisch sinnvoll“ für die Rechtssicherheit. Regelmäßig soll die Bundesregierung dem Bundesrat Rechenschaft über die Einhaltung des Gesetzes ablegen. Sanktionen bei Nichterreichung von Zwischenzielen sollen den Druck zusätzlich erhöhen. Das schaffe auch Planungssicherheit für klimafreundliche Investitionen der Wirtschaft, so der WWF. 

klimaschutzgesetz_wwf.jpgDas Bundesumweltministerium sieht in einem Klimaschutzgesetz nur begrenztes Potential. Der Mehrwert für das Klima sei fraglich, zudem wirkte eine ganze Reihe klimarelevanter Gesetze bereits. Die Grünen dagegen wollen das Klimaschutzgesetz promt in ihr Wahlprogramm mit aufnehmen. Mit dem Gesetz würde die Glaubhaftigkeit der Klimaziele untermauert und die Einhaltung regelmäßig überprüft. „Das Verkünden heerer Ziele allein bringt uns nicht weiter“, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bärbel Höhn: „Die Klimaschutzziele müssen nicht nur verbindlicher, sondern auch konkreter werden“. 

Ohne ein entsprechendes Klimaschutzgesetz könnten mit der Bundestagswahl auch die bislang unverbindlichen Klimaziele Deutschlands ohne Abstimmung im Bundesrat „über Nacht kassiert“ werden, so die Befürchtung des WWF. Klimaschutzmaßnahmen müssten stärker und transparenter als bisher mit Reduktionszielen hinterlegt werden, so WWF-Referent für Klimaschutz und Energiepolitik Brick Medak: „Sonst wird Klimapolitik zum zahnlosen Tiger“. 

SARAH MESSINA

Das Positionspapier des WWF zum Klimaschutzgesetz finden Sie HIER, das Gutachten zum Klimschutzgesetz HIER  

Die wichtigsten Elemente des WWF-Klimaschutzgesetzes im Überblick:   

Mittel- und langfristige Emissionsminderungsziele: Das selbstgesetzte Ziel einer Minderung der deutschen Treibhausgasemissionen um 40% gegenüber 1990 bis 2020 bleibt ohne die Aufnahme in ein Gesetz bloße politische Absichtserklärung. Für die Zeit bis 2050 gibt es derzeit überhaupt kein Ziel. In einem Klimaschutzgesetz festgelegte Ziele schaffen hier Verbindlichkeit und Rechtssicherheit.  

Zwischenziele:
a) Europäischer Emissionshandel: Bis 2020 soll der Emissionshandel in den erfassten Bereichen eine Minderung der EU-Emissionen um 21% gegenüber 2005 erbringen. Über die einheitliche europäische Obergrenze für den Emissionshandel hinaus, die ab 2013 gilt, könnte Deutschland zusätzlich nationale Orientierungswerte festlegen. 
b) In den Sektoren, die vom Emissionshandel nicht erfasst werden (Verkehr, Haushalte, Gewerbe, Dienstleistungen und Landwirtschaft), gelten künftig für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindliche Minderungspflichten (sog. Effort-Sharing). Die Mitgliedstaaten haben entsprechend ihrer Wirtschaftskraft unterschiedliche Minderungsziele; das deutsche Ziel beträgt bis 2020 14% weniger gegenüber 2005. Um ihre Zielvorgaben einzuhalten, müssen die Mitgliedstaaten zwischen 2013 und 2020 jährliche Zwischenziele erreichen. Dies müsste ein deutsches Klimaschutzgesetz berücksichtigen.   

Sanktionsmechanismen: Um die Aussichten zu erhöhen, dass die Emissionsminderungsziele erreicht werden, sollte ein Klimaschutzgesetz Sanktionen für das Verfehlen von Zwischenzielen vorsehen. Europarechtlich vorgesehene Sanktionen müssten zwingend in ein deutsches Klimaschutzgesetz übernommen werden. Beispiel: Die Effort-Sharing-Entscheidung der EU sieht für den Fall, dass die Mitgliedstaaten die jährlichen Ziele nicht erreichen, Sanktionen in Form verschärfter Minderungspflichten für das Folgejahr vor sowie die Einschränkung, bestimmte flexible Mechanismen zur Erreichung der Ziele zu nutzen. Abgesehen davon ist der bundesdeutsche Gesetzgeber rechtlich frei, welche Sanktionsmechanismen er in ein Klimaschutzgesetz aufnimmt. Wirkungsvoller als selbst gesetzte finanzielle Sanktionen für den Bund wären schnellere finanzielle Sanktionen auf europäischer Ebene, wenn ein Mitgliedstaat seine Klimaschutzvorgaben verfehlt.     

Berichtspflichten: Ein Klimaschutzgesetz sollte regelmäßige Berichtspflichten der Regierung gegenüber dem Bundestag und die Einrichtung einer unabhängigen  Klimaschutzkommission ähnlich dem britischen Committee on Climate Change vorsehen. Die Aufgaben der Klimaschutzkommission bestünden in der Beratung der Regierung über Klimaschutzziele, die über die EU-Vorgaben hinausgehen, Maßnahmen zu ihrer Erreichung und gegebenenfalls über die Folgen des Klimawandels sowie in Jahresberichten an das Parlament über Fortschritte und zukünftige Maßnahmen. 

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