BUND-Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
Die Klage des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das umstrittene Trianel-Kohlekraftwerk im nordrhein-westfälischen Lünen geht vor den Europäischen Gerichtshof: Der soll klären, ob Umweltorganisationen künftig mehr Klagerechte zustehen als bisher. Das könnte Auswirkungen auf Kraftwerksvorhaben in ganz Deutschland haben.
Streitfall Lünen: Verfahren ausgesetzt bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
Seit der Grundsteinlegung im September letzten Jahres wird am Kohlekraftwerk des Energieversorgers Trianel in Lünen gebaut. 2012 soll das 750 Megawatt Kraftwerk ans Netz gehen. Der BUND hatte gegen den immissionsrechtlichen Vorbescheid der Bezirksregierung Arnsberg und die erste Teilgenehmigung des Trianel-Kraftwerks in Lünen bereits im vergangenen Juni Klage eingereicht.
"Der Kläger macht geltend, dass die Bescheide unter anderem gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorsorgegrundsatz und naturschuztrechtliche Vorgaben verstoßen: Dieses Vorbringen ist nach Ansicht des Senats nicht ohne Weiteres von der Hand zu weisen", so der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster in der letzten Woche. Nach deutscher Rechtslage sei der Kläger jedoch "mit diesen Rügen ausgeschlossen, weil diese Vorschriften nicht dem Schutz individueller Rechtsgüter wie der Gesundheit oder dem Eigentum der Nachbarn des Vorhabens, sondern dem Schutz der Allgemeinheit beziehungsweise der Natur dienen". Der Europäische Gerichtshof soll nun klären, ob das Klagerecht des BUND durch das deutsche Prozessrecht unzulässig eingeschränkt wird.
Beide Parteien verbuchen das Ergebnis der Verhandlung für sich: Der Beschluss des Gerichts bedeute faktisch, dass der Kraftwerksbau ohne Einschränkungen fortgeführt werden könne, freut sich Trianel. "Die mündliche Verhandlung hat insoweit unsere Rechtssicherheit deutlich erhöht", sagt Sprecher Sven Becker.
BUND und Bürgerinitiative Kontra-Kohle-Kraftwerk werten den Beschluss dagegen als "großen Erfolg im Kampf gegen Kohlekraftwerke und andere Dreckschleudern": Das Oberverwaltungegericht habe unmissverständlich klargestellt, dass die Kraftwerksgenehmigung auf der Basis europäischen Naturrechts derzeit rechtswidrig ist, so der BUND. Unklar sei lediglich, ob das Oberverwaltungsgericht den Genehmigungsbescheid aufgrund der Klage des BUND aufheben dürfe.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum geplanten Steinkohlekraftwerk könnte so Auswirkungen auf Kraftwerksvorhaben in ganz Deutschland haben, argumentiert der BUND: Rechtsverstöße bei der Genehmigung von Großvorhaben wie Kohlekraftwerken könnten bei einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zugunsten der Umweltschützer dann vollständig beklagt werden.
Bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat, wird das Verfahren ausgesetzt. Trianel baut indes auf eigenes Risiko weiter am Kraftwerk. Der BUND fordert deshalb von der Bezirksregierung den Baustopp durchzusetzen: "Es kann nicht angehen, dass ein rechtswidriger Genehmigungsbescheid weiter umgesetzt wird", so Dirk Jansen vom BUND (Nordrhein-Westfalen).
Foto: Trianel
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