Geschenke für die Kohleindustrie
An dem Gesetzesentwurf zur CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) haben Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium seit Dezember letzten Jahres mit heißer Nadel gestrickt. Offenbar ist man entschlossen, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode durch den Bundestag zu bringen. Die großen Stromkonzerne machen Druck und fordern Planungssicherheit für Milliarden-Investitionen in Pilotprojekte. Umweltorganisationen hingegen halten den Gesetzentwurf für inakzeptabel und fordern weitreichende Nachbesserungen.

Nicht in die Luft, sondern unter die Erde soll der Klimakiller Kohlendioxid bei der CCS-Technologie
Die CCS-Technologie soll Kohlekraftwerke "klimafreundlicher" machen. Das Treibhausgas Kohlendioxid wird dabei nicht in die Atmosphäre abgegeben, sondern zu einem großen Teil eingefangen und dann unterirdisch endgelagert. Die Technologie wird derzeit jedoch noch erforscht: Etwa in der Vattenfall-Versuchsanlage Schwarze Pumpe in der Lausitz. Auch RWE und andere Energieversorger basteln weltweit an der Technologie. Ob der Einsatz von CCS im großen Stil möglich und rentabel sein wird, lässt sich noch längst nicht absehen.
"Die CCS-Technologie ist die Krücke der Kohleindustrie", sagt Thorben Becker, Energieexperte des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND). Die Stromkonzerne wollen die Zukunft der Kohleverstromung sichern. "Mit Klimaschutz hat das nichts zu tun: Selbst wenn CCS erfolgreich eingesetzt werden kann, werden laut Leitstudie des Bundesumweltministeriums die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2050 verfehlt", so Becker.

Vattenfall-Versuchsanlage zur Kohlendioxid-Abscheidung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wundert sich derweil über das Tempo, das beim CCS-Gesetz vorgelegt wird: "Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Energieeffizienzgesetz wurde auf die lange Bank geschoben", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake: Die CCS-Richtlinie der EU sei dagegen noch nicht einmal in Kraft - da werde sie schon durch den Gesetzentwurf ins Gegenteil verkehrt: Größere Kohlekraftwerke dürften laut EU-Vorstellungen künftig nämlich nur genehmigt werden, wenn die Nachrüstung auf CCS-Technik möglich ist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verlange jedoch lediglich das Bereitstellen einer genügend großen Fläche auf dem Kraftwerksgelände. Und Berlin hält für die Konzerne auch gleich ein Schlupfloch bereit, mit der sie der Pflicht zur garantiert teuren CO2-Abscheidung entkommen können: Werde die "wirtschaftliche Unzumutbarkeit" der Nachrüstung belegt, müssen Kozerne nicht einmal die lasche Vorgabe erfüllen. Einen solchen Nachweis zu erbringen sei durch aufwendige Abscheidung, Transport und Tiefenlagerung des Kohlendioxids "ein Leichtes", so die DUH.

Umweltorganisaionen fordern eine dauerhafte Haftung nach dem Verursacherprinzip
Hauptkritikpunkte der Umweltorganisationen sind jedoch die Bestimmungen zur Endlagerung und zur Haftung im Gesetzesvorschlag. "Die Risiken der Kohlendioxid-Endlagerung werden unterschlagen", sagt Greenpeace-Energieexperte Karsten Smid. "Es gibt keine wirksamen Maßnahmen gegen Leckagen - die Endlagerung ist aber über tausende von Jahren vorgesehen". Die Lehren aus der Endlagerung radioaktiver Abfälle zeige, dass ein übereilter Einstieg in die Ablagerung abzulehnen sei, so lange keine ausreichenden Erfahrungen mit Versuchsablagerungen gemacht wurden.
"Die Energieversorger spekulieren auf ein lasches Gesetz, um selbst keine langfristige Verantwortung für ihren Kohlendioxid-Müll übernehmen zu müssen", sagt Smid. Tatsächlich macht der Entwurf der Bundesregierung es den Kraftwerksbetreibern hier einfach: Bereits 20 Jahre nach Schließung des Lagers kann die Verantwortung an die öffentliche Hand abgegeben werden. Bei eventuellen Leckagen haftet der Steuerzahler. "Die Frist muss auf mindestens 100 Jahre heraufgesetzt werden", so Smid. "Keinesfalls darf die Allgemeinheit auf den Folgekosten sitzen bleiben", sagt auch Thorben Becker vom BUND: "Deshalb muss ein öffentlich rechtlicher Haftungsfonds eingerichtet werden, der ausschließlich von den Betreibern finanziert wird". Auf die Bundesländer wie Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt, wo die Geologie günstig scheint für unterirdische Kohlendioxid-Lager, kämen mit dem jetzigen Gesetzentwurf "unkalkulierbare Finanzrisiken zu", warnt DUH-Geschäftsführer Rainer Baake. Es sei schwer vorstellbar, dass norddeutsche Finanzminister Milliardenrisiken eingehen, nur damit die Braunkohleverstromer in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg die Energiestrukturen der Vergangenheit bis über die Mitte des 21. Jahrhunderts aufrechterhalten können.
SARAH MESSINA
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