Erfolg auf ganzer Linie für die Autolobby
Im Streit um eine
Kohlendioxid-Grenzwert für Autos haben sich EU-Regierungen und
EU-Parlament auf einen Kompromiss geeinigt und wollen den Grenzwert
von durchschnittlich 130 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer erst stufenweise einführen. Ab 2012 sollen zunächst nur 65
Prozent, 2013 dann 75 Prozent, 2014 schließlich 80 Prozent und erst ab 2015 alle
Neuwagen eines Herstellers diese Norm erfüllen.
Erreicht ein Automobilhersteller diese Quote nicht, müssen ab 2012 Strafen gezahlt werden: 2012 bis 2018 kostet das erste überschüssige Gramm fünf Euro je produziertem Auto, das zweite Gramm 15 Euro und das dritte Gramm 25 Euro. Ab dem vierten Gramm werden 95 Euro fällig, dieses Strafhöhe gilt ab 2019 für jedes den Kohlendioxid-Grenzwert überschreitende Gramm pro Fahrzeug.
Zudem werden 10 Gramm für den Einsatz von Biosprit und Leichtlaufreifen angerechnet, so dass die Hersteller nur einen Emissionswert von 130 Gramm pro Kilometer erreichen müssen. Das entspricht einem Verbrauch von 5,6 Liter Benzin oder 5 Liter Diesel auf 100 Kilometer. Weitere Gutschriften von bis zu 7 Gramm pro Kilometer soll es für "Ökoinnovationen" wie solarbetriebene Fensterheber geben; die Details sind noch offen.
"Urlaub vom Klimaschutz" für die Autohersteller
Umwelt- und Verbraucherschützer kritisierten die gefundene Regelung scharf. Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und Verkehrsclub Deutschland (VCD) sprachen von einem "schwarzen Tag für den Klimaschutz". Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sprach davon , die Autohersteller könnten nun "Urlaub vom Klimaschutz" machen. "Der unter massivem Druck vor allem der deutschen Autohersteller und ihrer Bundesregierung zustande gekommene angebliche Kompromiss erlaubt bis 2012 sogar noch eine Zunahme des durchschnittlichen Spritverbrauchs sowie der CO2-Emissione", kritisierte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Laut eigenen Berechnungen erhöhten sich die erlaubten Pkw-Emissionen von 158 g CO2/km im Jahr 2007 auf über 160 g CO2/km in 2012. Ermöglicht werde dies durch der vereinbarten Übergangsfristen („Phase-in“), der pauschalen Anrechnung sog. Eco-Innovations, pauschaler Biosprit-Gutschriften sowie anderer Schlupflöcher. Selbst der für das Jahr 2015 für dann alle Fahrzeuge bei 120 g CO2/km liegende Wert erhöhe sich durch die ausgehandelten pauschalen Gutschriften auf einen Wert zwischen 135 – 144 g CO2/km. Selbst der ehrgeizig wirkende Zielwert für 2020 in Höhe von 95 g CO2/km sei durch eine „Revisionsklausel“ für 2013 entwertet. Zum Zeitpunkt der Revisionsbetrachtung darf der durchschnittliche CO2-Ausstoß so hoch sein wie heute.
Der ursprüngliche Entwurf der
Kommission sah vor, den Kohlendioxid-Ausstoß von Neuwagen
bereits ab 2012 auf 120 Gramm pro Kilometer abzusenken. Dagegen hatte
sich vor allem die deutsche Autoindustrie heftig gewendet, neben
Deutschland hatte auch Frankreich gefordert, der Industrie mehr Zeit
zu geben und nur geringe Strafen für das Überschreiten der
Grenzwerte zu verhängen.
Dem Kompromiss müssen noch die EU-Länder und das Plenum des Europäischen Parlaments zustimmen. Darüber beraten die EU-Umweltminister bei einem Treffen am Donnerstag und Freitag in Brüssel. Das Parlament wird voraussichtlich am 17. Dezember abstimmen.
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